Mag. Pamela Kellermayr

Welser Straße 11/1
4563 Micheldorf in Oberösterreich

Telefon +43 7582 63339
Fax +43 7582 63339 39

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Öffnungszeiten

Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Mittagspause 12.00 - 13.00 Uhr

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Kosten

Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich. Als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) herangezogen werden.
Wenn vom Tarif oder tarifmäßigen Honorar die Rede ist, dann bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz die Grundlage für die Honorarabrechnung.

Das Rechtsanwaltstarifgesetz ist auf die anwaltlichen Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren zugeschnitten. Nach diesem Gesetz bestimmt auch das Gericht die Kosten, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat; es gilt ebenso in Ermangelung einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und eigenem Mandanten.

Wenn anwaltliche Leistungen vom Rechtsanwaltstarifgesetz nicht abgedeckt sind, etwa bei der Vertretung und Verteidigung in Strafverfahren, werden die Allgemeinen Honorar-Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit des Honorars herangezogen.

Leistungen, die gesetzlich durch das Notariatstarifgesetz geregelt sind, kann der Rechtsanwalt auch nach dem Notariatstarifgesetz abrechnen.

Das ist häufig bei der Erstellung von Verträgen oder der Errichtung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten der Fall.

Zu den jeweiligen tariflichen Leistungen ist in der Folge noch die Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Auch allfällige Barauslagen, die im Rahmen der Vertretung anfallen, werden dem Honorar hinzugerechnet.

Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei dem Gewinner die Kosten zu ersetzen.

In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde.

Im Strafverfahren findet ein teilweiser Kostenersatz im Falle des Freispruches statt.

Sicher eine gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie gewährleistet, dass für Sie keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet vor Gericht müssen.

Weitere Informationen zu Rechtsanwaltskosten finden Sie hier.