Rechtsanwaltstätigkeit
Ich bin als Rechtsanwältin Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Mein Berufsbild ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt.
Mein Vertretungsrecht erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Grundstein meiner Arbeit ist das Vertrauen der Klienten. Neben dem vorausgesetzten Fachwissen sind Diskretion und vor allem auch die Loyalität dem Mandanten gegenüber sowie ein hohes Berufsethos entscheidend für den Erfolg.
Zudem unterliegen wir als Anwälte einer gesetzlich geschützten Verschwiegenheitspflicht und strengen Standesvorschriften zum Schutz der Klienten. Da wir als Anwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können wir für unsere Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten.
Wie kein anderer Berufsstand ist der Anwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Ich als Rechtsanwalt werde entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten oder als Vertreter meiner Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen.
Meine Prozesserfahrung ermöglicht es vor allem auch, Streit zu verhindern. Die besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung. Nach Ansicht der österreichischen Anwaltschaft ist dieser hohe Standard zum Schutz der Mitbürger absolut notwendig.